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Wichtig !!!!!!
Aus
gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass unser komplettes Grundstück
nun videoüberwacht wird.
Jeder, der bei uns
Tiere aussetzt, wird ab sofort angezeigt und strafrechtlich verfolgt.
Gugi war am 22.12.2010 bei Radio KW zum
Thema:
Was ist zu tun, wenn ich ein Tier finde??
Das Interview
Teil 1
Das Interview
Teil 2
Wußten Sie schon, dass man Tiere mit einem Mikrochipp
kennzeichnen kann??
Tasso ist eine Organisation, bei denen
man Tiere kostenlos registrieren kann!!

Was ist eigentlich ein Fundtier?
"Na, eben ein Tier, das
gefunden wird!"
Genau so wie ein vergessener Schirm oder ein verlorener Schlüssel muss
diese "Fundsache" aufbewahrt werden, damit der Verlierer sie
wiederfinden kann. Schirm und Schlüssel kommen ins Fundbüro, das Tier zu
uns. Es gibt allerdings einen kleinen Unterschied. Eine Fund"sache" wird sechs Monate lang aufbewahrt, ein Tier nicht.
Das Gesetz unterscheidet zwischen Fundtieren und herrenlosen Tieren.
Ein Wildtier ist kein Fundtier !!!!
Dazu gehören auch wild lebende Katzen!!!
Wenn nach 28 Tagen ein Fundtier nicht von seinem Besitzer abgeholt
wurde, wird es zum herrenlosen Tier, also ein Tier, das niemand mehr
will.
Wenn Sie also ein Tier vermissen wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an uns. Mit unserem
Tiersuchdienst können wir vielleicht Licht ins sein Schicksal bringen.
Vielleicht erkennen Sie ja auch ein Tier--wenden Sie sich dann bitte an
uns --ihr Anruf wird vertraulich behandelt.
Tel. 02802/2134
Das "kleine" große Übel mit den Kosten
Wir sind ein Dienstleistungsunternehmen,
die Ordnungsämter beauftragen
uns, Fundtiere vor Ort abzuholen und solange aufzubewahren, bis der
Besitzer
ausfindig gemacht wird. Die Kosten sind nach dem Verursacherprinzip zu
behandeln, der Besitzer muß für alle entstandenen Kosten aufkommen.
Wir sind keiner Tierschutzorganisation angeschlossen und bekommen
aus diesem Grund auch keine Spenden, wir sind also darauf angewiesen,
dass
der Halter/Eigentümer des Tieres für alle Kosten aufkommt.
Mit was müssen Sie also rechnen, wenn Sie Ihr Tier bei uns abholen?
Wir berechnen nur tatsächlich entstandene
Kosten, wie gefahrene Kilometer,
Personalkosten, Unterbringung und eventuell entstandene Tierarztkosten.
Da Personenschutz vor Tierschutz geht,
haben Sie bitte Verständnis dafür,
dass immer mind. 2 Personen einen Einsatz fahren müssen.
Ab dem 01.11.2017 (nach fast 3
Jahren Preisstabilität) müssen wir nach
einer betriebswirtschaftlichen Beurteilung leider unsere Preise
korrigieren. Wir wollen an unserer Tierschutztätigkeit
nicht verdienen, aber mindestens muß der Betriebszweig sich selber
tragen.
Ab sofort berechnen
wir € 40,00 pro Person/Stunde, für Einsätze nach Feierabend
( ab20:00h bis 07:00h) und gefährliche Einsätze mit dem doppelten Stundensatz. Gefahrene Kilometer berechnen wir mit 0,90€.
Für die Internetrecherche (dazu gehört
auch die An-und Abmeldung bei den Ordnungsämtern, bei der Polizei und
bei den Haustiersuchzentralregistern wie Tasso etc., sowie die
Veröffentlichung auf unserer Internetseite und verschiedenen
Facebookportalen incl. Fotos) nach dem
Besitzer berechnen wir einmalig € 28,00.
Ab dem 01.11.2017 gelten für die
Unterbringung neue Preise:
Hunde:
Die Unterbringung, sprich die Pensionskosten belaufen sich zwischen
€ 22,00 und € 30,50 pro Übernachtung incl. Futter, Pflege und Auslauf.
(€ 22,00 alle Hunde, die normal ernährt werden, + € 1,50 für
getreidefrei
ernährte Hunde, + € 3,50-5,00 für roh ernährte Hunde.)
Für Hunde, die unter das
Landeshundegesetz §4 Absatz1 fallen,
berechnen wir € 27,00 am Tag bei normaler Fütterung, € 28,50 bei
getreidefreier Ernährung, bei B.A.R.F. zwischen
€ 28,50 +30,50 je nach Hundegröße (Diese erhöhten Kosten entstehen
durch die besondere ordnungsbehördliche Genehmigung, sowie den daraus
resultierenden besonderen Anforderungen bzgl.
der Ausstattung der Hundezimmer und Ausläufe)
Katzen und andere Kleintiere
€ 10,00 pro Übernachtung
Vom 1.10.-30.04. berechnen wir pro
Übernachtung und Tier
ein Heizkostenzuschlag in Höhe von €
4,50.
Sollte Ihr Tier krank erscheinen
bei der Aufnahme oder einen Unfall gehabt haben, stellen wir das Tier
dem TA vor. Unkastrierte Katzen und Kater im kastrationsfähigen Alter
müssen
sofort kastriert werden.
Auch diese Kosten gehen zu Lasten des Tierhalters.
Ein kleiner Tipp mit großer Wirkung
Lassen Sie Ihr Tier bitte beim Tierarzt
kennzeichnen, das geht heute
ganz einfach per Mikrochipp, völlig schmerzfrei und ohne gesundheitliche
Schäden. Diese Chippnummer sollten Sie bei
http://www.tasso.net/ kostenlos
registrieren lassen. Jedes aufgefundene Tier wird bei uns sofort auf das
Vorhanden sein eines Mikrochipps untersucht. Finden können wir Sie aber
nur, wenn diese Nummer auch registriert ist. So helfen Sie Kosten zu
sparen, denn wenn Ihr Tier am Tage des Auffindens wieder zu Ihnen
zurückkehrt, entfallen die
Pensionskosten, die bei einem längeren Aufenthalt in unserer Einrichtung
doch
sehr ins Gewicht fallen.
Eine Bitte in eigener Sache, wir sind
kein Tierheim,
wenn Sie uns besuchen wollen, melden Sie sich
telefonisch an und vereinbaren Sie bitte einen
Termin mit uns.
Wir stehen für Fundtiereinsätze 24h am Tag und 365 Tage im Jahr zur
Verfügung, allerdings bitten wir darum, in unserer Mittagspause von
tägl. 14:00h-18:00h nur in Notfällen anzurufen.
Tasso Meldung vom 14.02.2012
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Verletztes Tier
gefunden: Das sollten Sie beachten |
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Immer wieder kommt es aufgrund verletzter Fundtiere, die nachts
von Findern den Tierärzten zur Notfallversorgung gebracht
werden, zu Diskussionen um Kosten für die Behandlung.
Grundsätzlich sind die Behörden für die Versorgung,
Unterbringung und die notwendige tierärztliche Behandlung von
Fundtieren zuständig. In der tagtäglichen Praxis für Tierärzte
ergibt sich jedoch häufig das Problem, dass die Behörden eine
Übernahme ablehnen, wenn nicht vor der medizinischen Versorgung
eine Fundmeldung des Finders erfolgte. Tierärzte stehen dann vor
der Wahl, den Finder für die Kosten heranzuziehen, der sich bei
Auffinden des Halters diese Kosten dann von ihm erstatten lassen
müsste, oder die Behandlung letztlich kostenlos vorzunehmen.
Beides ist im Ergebnis keine gerechte Lösung.
Das Gesetz sieht vor, vor dem Gang zum Tierarzt die zuständige
Behörde, also Ordnungsamt - oder nachts die Polizei - über den
Fund zu informieren. Da man aber nie abschätzen kann, wie stark
das Tier verletzt ist, empfiehlt es sich, unverzüglich den
Tierarzt aufsuchen und eine andere Person zu bitten,
gleichzeitig die notwendige Fundanzeige aufzugeben. Damit hat
man die Brücke zwischen gesetzlicher Notwendigkeit und
Hilfsmaßnahmen für das Tier geschlagen. |
Nicht nur der Gang zum
Tierarzt muss gemeldet werden, sondern
auch das Fundtier an sich muss von den Behörden für die Tierheime und
Pensionen
frei gegeben werden. Wir dürfen Fundtiere nur aufnehmen, wenn die
entsprechende Behörde, in unserem Falle immer das Ordnungsamt, das
außerhalb
der normalen Öffnungszeiten durch die Polizei informiert wird, eine
Freigabe erteilt hat.
Hier noch mal in einzelnen Schritten was
zu tun ist, wenn man ein Tier findet:
1.) Das Tier, wenn möglich sichern!
2.) Anruf beim zuständigen Ordnungsamt
(oder der Polizei), von dort kommt
dann die Anweisung, was weiter zu tun ist.
3.) Den Anweisungen der Polizei oder des
Ordnungsamtes folgen |